Überlegungen zu wissen räumung
Selbst wenn der Mieter verschwunden ist zumal wie vermisst gemeldet wurde, steht es dem Vermieter nicht nach, eine Wohnung ohne Gerichtsbeschluss nach vor die tür setzen. Tut er es dennoch, so ist er dem Mieter gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet.Gerichtlich wurde bereits festgestellt, dass eine unbillige sittenwidrige Härte dann nach zusti